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Asbestsanierung

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen vorgesehen, z.B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration unter 15000 Fasern/m³).

Hierzu geeignete Arbeitsverfahren werden nach Prüfung durch den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" beim BIA in die BG-Information BGI 664 aufgenommen. Die Auflage Juli 2000 der BGI 664 kann hier abgerufen werden. Zusätzlich erfolgt eine Publikation in der BGVR-Datenbank , die der gedruckten Fassung der BGI 664 entspricht.

Quelle: http://www.hvbg.de/d/bia/pra/asbest/asbest.htm


Weitere Quellen zum Download von unserer Site

Asbest-Richtlinie NRW