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Besichtigung von Wohnungen

Die Besichtigung (Inaugenscheinnahme) ist der wesentliche Teil der beim Nachweis von Schimmelpilzbelastungen. Eine Inaugenscheinnahme soll von erfahrenem Personal mit Kenntnissen der gesundheitlichen Bedeutung von Schimmelpilzen, der Mikrobiologie und des Bauwesens erfolgen. Die Suche nach den ursächlichen Feuchtestellen und Eingrenzung der Wachstumsorte wird ergänzend mit Temperatur- und Baufeuchtemessungen durchgeführt. Diese Verfahren ermitteln auch bauphysikalische Parameter. Daraus kann dann auch auf mögliche Befallsursachen geschlossen werden. Die Begehung kann jedoch eine Sporenzählung als Nachweis nicht immer erübrigen. Die Bestimmung der Sporenkonzentration im Verhältnis zur Außenluft erhöht die Glaubwürdigkeit der Bewertung, ermöglicht eine Dokumentation, Verlaufskontrolle und Typisierung und kann auch dann nützlich sein, wenn die optische Beurteilung Fragen offen lässt.

Schimmelbefall im Wohnbereich wird häufig durch eine Kombination von baulichen Mängeln und mangelhaftem Nutzungsverhalten verursacht. Dieses führt zu hohem Konfliktpotenzial insbesondere bei Mietstreitigkeiten. In der Beratung der Betroffenen sollten einseitige Schuldzuweisungen vermieden werden. Hilfreich sind vor allem eine detaillierte Ermittlung der Krankheitsvorgeschichte, Besichtigung der Lokalitäten und Dokumentation schimmelbefallener Stellen.

Einer nachhaltigen Sanierung muss meist eine sorgfältige bau- und lüftungstechnische Untersuchung des Gebäudes vorausgehen. Ausserdem muss meist das aktive Lüftungsverhalten geändert werden. Aus Präventionsgründen verlangt jeder sichtbare Schimmelbefall im Wohnbereich eine dringende Interventionsmassnahmen. Sensibilisierten oder kranken Personen sollte dabei nicht geraten werden, den Schimmel selbst und ungeschützt zu entfernen.