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Beurteilungsmöglichkeiten von Lösemittelbelastungen

MAK- Werte

Maximale Arbeitsplatzkonzentrationswerte (MAK-Werte) sind zur Beurteilung von Lösemittelbelastungen in Innenräumen nicht geeignet. Die MAK-Werte wurde für Einzelsubstanzen entwickelt und gelten deshalb nicht für Stoffgemische, so wie sie in den meisten Wohnungen vorliegen. Außerdem werden MAK-Werte für eine berufliche Belastung von max. Schichtlänge (8 Stunden) angesetzt und können auch aus diesem Grunde nicht in Wohninnenräumen geltend gemacht werden. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Beurteilung auf der Basis von MAK- Werten nur im arbeitsmedizinischen Bereich angebracht.

Beurteilung nach der BGA-Untersuchung

Zur Abschätzung einer Belastungssituation in Wohnräumen können die Ergebnisse der Studie, die 1985/86 vom Umweltbundesamt in Auftrag gegeben und von Bundesgesundheitsamt (BGA) durchgeführt wurde, herangezogen werden. Im Rahmen der sogenannten BGA-Studie "Messung und Analyse von Umweltbelastungsfaktoren in der Bundesrepublik Deutschland" wurde die Innenraumluft von 479 repräsentativ ausgewählten, "unbelasteten" Haushalten in Bezug auf organische Verbindungen untersucht. Dabei sind Informationen über die tatsächliche Schadstoffbelastung der Allgemeinbevölkerung in Innenräumen erhalten worden. Einerseits sind in dieser Untersuchung nur Wohninnenräume untersucht worden, andererseits auch eine ausreichend hohe, statistisch signifikante, Anzahl davon. In der Studie wurden sog. "Percentilwerte" ermittelt. Das 90- Percentil beschreibt die Konzentration, die in 90% der in der vorgenannten Studie untersuchten Wohnungen unterschritten wurde. Der 90- oder der 95-Percentilwert wird deshalb auch oft als Beurteilungskriterium einer möglichen Belastung angesetzt.

Beurteilung mit Summenparametern

Eine weitere Bewertungsmethode ist die Summenparameterbildung. Diese Summenwerte basieren darauf, daß mehrere FOVs meist gleichzeitig in der Raumluft anzutreffen sind und ihr Wirkungspotential oft ähnlich ist. Um eine Unterscheidung des Wirkungspotentiales unterschiedlicher Stoffe trotzdem vorzunehmen, werden Summen aus Konzentrationen von Stoffgruppen gebildet (z.B. die Summe der Konzentrationen aller Aromaten). Wie jede Summe gibt diese dann keinen Aufschluß mehr über die Konzentration von Einzelstoffen. Über relevante Summenwerte liegen nicht sehr viele Ausführungen in der Literatur vor und es ist deshalb oft schwierig, aussagekräftige Beurteilungsmaßstäbe zu finden.

Summenparameterwerte zu definieren ist auch nur sinnvoll, wenn :

a)ein Substanzgemisch sehr vieler Stoffe in unterschiedlicher und teils erhöhter Konzentration vorliegt oder es anzunehmen ist, daß (z.B. nach einer erfolgten Renovierung) höhere Konzentrationen einer Vielzahl von Stoffen vorliegen und

b) die angewandte Analysemethodik Stoffe in hinreichend großer Anzahl (mindestens 30- 40 verschiedene Stoffe) auch vollquantitativ bestimmt.

Auf der Basis der vorgenannten BGA- Studie zur Innenraumluftbelastung in Wohnungen der Bundesrepublik empfahl SEIFERT (1990) die Einführung eines Interventionswertes von 25.000µg/m³ und eines Zielwertes von 300 µg/m³ für die Summe aller FOV, d.h. von allen gemessenen leichtflüchtigen aromatischen, aliphatischen und anderen Kohlenwasserstoffen. Oberhalb des Interventionswertes könnten toxische Wirkungen auftreten, während bei Einhaltung des Zielwertes Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht zu erwarten seien.

Abgeleitet aus den vorgenannten Werten werden derzeit in der Innenraumluft- Kommission des BGA Interventions- bzw. Zielwerte für Summen und Einzelwerte einzelner Stoffgruppen bzw. einer Stoffgruppe angehörender Einzelsubstanzen diskutiert.

TVOC- Richtwerte

Die nachfolgende Empfehlung zur Anwendung von TVOC- Werten (Gesamtsumme der ermittelten flüchtigen organischen Substanzen) wurde 2007 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht, präzisiert das TVOC-Konzept und gliedert sich in 5 Stufen. Unter der Voraussetzung, dass die toxikologisch begründeten Richtwerte von Einzelstoffen nicht überschritten werden, gilt:

Stufe 1: TVOC-Wert < 0,3 mg/m3: hygienisch unbedenklich, Zielwert.

Stufe 2: TVOC-Wert >0,3-1 mg/m3: hygienisch noch unbedenklich, erhöhter Lüftungsbedarf.

Stufe 3: TVOC-Wert >1-3 mg/m3: hygienisch auffällig, befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind.

Stufe 4: TVOC-Wert >3-10 mg/m3: hygienisch bedenklich, Raum befristet (maximal 1 Monat) und bei verstärkter Lüftung nutzbar.

Stufe 5: TVOC-Wert >10-25 mg/m3: hygienisch inakzeptabel. Die Raumnutzung ist allenfalls vorübergehend täglich (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen zumutbar.

 

Andere Grenz- und Richtwerte

Für Belastungen durch Perchlorethylen (Per, halogenierter Kohlenwasserstoff) existiert ein Grenzwert von 100µg pro Kubikmeter nach Bundes- Immissionsschutz - Verordnung (BImschV).

 

Für Phthalate wurde ein Empfehlung der Berliner Senatskommission von wemiger als 0,7 Mikrogramm pro Kubikmeter ausgesprochen.