Recht : Beweislast
Bei wem liegt die Beweislast ?
Der Vermieter muss beweisen dass er die Räume in vertragskonformem Zustand übergeben hat.
Sollte der Vermieter sich dies innerhalb eines Formular-Mitvertrages durch eine Klausel bestätigen lassen, so wäre das nach dem AGB-Gesetz unwirksam.
Es empfiehlt sich eine gemeinsame Begehung des Mietobjektes durch Mieter und Vermieter.
Danach sollte ein Übernahmeprotokoll erstellt werden, worin der Mieter dem Vermieter den vertragsgemäßen Zustand des Objektes bestätigt.
Wenn Feuchtigkeitsschäden während eines Mietverhältnisses auftreten muss der Mieter nachweisen, dass die Schäden nicht durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten seinerseits verursacht wurden.
Ferner muß er den Beweis erbringen dass und in welchem Umfang die Nutzbarkeit des Objektes beeinträchtigt ist.( AG Langenfeld v. 11.1.96, DWW 1996, S 216)
Bitte beachten Sie, dass wir Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen sind. Telefonische Auskünfte zu Rechtsfragen können und wollen wir auch nicht beantworten. Da sind andere Leute kompetenter.




