Gefährdungsabschätzung vor Beginn der Sanierung
Zunächst sollte eine mikrobiologische Untersuchung der Größe und der Art des Schimmelpilzbefalls erfolgen. Die Abklärung der Ursachen für das Schimmelpilzwachstum ist durch einen Sachverständigen für Innenraumschadstoffe und / oder Bausachverständigen (eine Liste der Sachverständigen ist bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer bzw. bei den Landesgewerbeämtern erhältlich) durchzuführen. Der Sachverständige führt eine Abschätzung der Art, Tiefe, Intensität und Grösse des Schimmelbefalls durch. Auch die Nutzung des Objektes sollte in Betracht gezogen werden. Die Einteilung des Schadens erfolgt gewöhnlich in folgende Einstufungen
- Kategorie 1:
Normalzustand bzw. geringfügiger Schaden (bis ca. 20 cm² Befallgröße) - Kategorie 2:
Geringer bis mittlerer baulich- bzw. nutzungsbedingter Schaden. Es kann eine gesundheitliche Gefährdung vorliegen. Schadensgröße bis ca. ½ m² - Kategorie 3:
Großer baulich- bzw. nutzungsbedingter Schaden. Es kann eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung vorliegen.




