Gerüche aus Baustoffen
Durch Ammoniakfreisetzung aus Mörtel entsteht unter Beteiligung von Spuren Phosphorwasserstoff ein für Neubauten typischer Geruch, der auch noch von hohen Luftfeuchtigkeitsgraden nach Baufertigstellung beeinflusst wird.
Die niedrige Geruchsschwelle für Ammoniak ergibt hier eine Situation, die als Belästigung aber nicht als Gesundheitsgefährdung zu werten ist. Bei ordentlicher Lüftung verlieren sich diese Effekte in ein bis zwei Jahren.
Besonders in der Phase der hohen Feuchtigkeitsabgabe muss das Phänomen des Schimmelpilzbefalles beachtet werden. Gebäudeteile, in denen die Wasserabgabe aus dem Mauerwerk durch zu geringe Lüftung oder Verstellen der Wände behindert wird, werden von Schimmelpilzen besiedelt, die nicht nur den bekannten Modergeruch verbreiten, sondern auch bei sensibilisierten Personen zu allergischen Atemtrakterkrankungen führen können. Deshalb ist es nach Abschluss von Baumaßnahmen, ob Neubau oder Umbau, wichtig, alle Möglichkeiten zur Abgabe der Mauerfeuchtigkeit zu erhalten, um damit gleichzeitig die Entfernung anderer Gefahrstoffe zu fördern oder aber ihrer Entstehung vorzubeugen.
Auch aus Fußbodenbelägen, -klebstoffen und -spachtel entstammen zum Teil als unanagenehm oder belästigend empfundene Gerüche. Diese Beläge tragen ebenso durch Lösungsmittelabgabe, insbesondere dem geruchlich höchst intensiven Cyclohexanon zu den Wahrnehmungen in neu ausgestatteten Büros bei. Daneben können viele andere Stoffe aus den Böden selbst oder den Klebe- bzw. Spachtelprodukten freigesetzt werden und geruchlich wirksam sein.




