Inspektion schon gemacht?
Klima- und Lüftungsanlage schon gewartet?
Die VDI 6022, der neue Hygienestandard für die Raumlufttechnik, ist jetzt in Kraft ! Beugen Sie jetzt behördlichen Beanstandungen und Sanktionen vor !
Lange Zeit ist die Wartung, Inspektion und Reinigung von Raumlufttechnischen Anlagen ( RLT – Anlagen ) in Deutschland vernachlässigt worden. Durch die Einführung der VDI Richtlinie 6022 Teil 1 ist erstmals ein Standard für die Wartung, Inspektion und Reinigung von Zu- und Ablüftungssystemen hinsichtlich der technischen Instandhaltung und vor allem für die hygienischen Wartungsanforderungen für RLT – Anlagen geschaffen worden.
Abgesehen von altersbedingtem Verschleiß der RLT – Anlagen, dem erhöhten Energieverbrauch durch Staubanlagerungen in den Lüftungskanälen und dadurch verursachten Leistungsverlusten, sind vor allem die akute Allergiegefährdung oder die zum Teil krebserzeugenden Faktoren durch Staub, Milben, Pilz- und Bakterienbelastung der Belüftungsluft aus Zu-, Ab- und Umluftanlagen oft Mitverursacher des viel diskutierten "SBS" Sick Building Syndromes. Sogar die Infektion mit Legionellen, der gefürchteten Legionärskrankheit, ist bei schlecht gewarteten RLT – Anlagen möglich!
Um Erkrankungen zu verhindern, die ihre Ursache in schlechter Belüftungsluft haben, und dadurch hohe Kosten durch Arbeitsausfall verursachen, ist es notwendig, eine RLT-Anlage entsprechend den Richtlinien zu warten und zu reinigen. So läßt sich eine Steigerung der Produktivität der Beschäftigten erreichen und behördliche Beanstandungen vermeiden. Die rechtlichen Aspekte bei der Instandhaltung, Inspektion und Reinigung von RLT–Anlagen sind folgende :
Bis zum 21.8.1996 konnten RLT - Anlagenbetreiber gesetzlich nicht belangt werden, um Instandhaltungs- und Wartungs- arbeiten an ihren RLT - Anlagen vorzunehmen. Dann trat das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft und gab damit den Stand der Technik vor, beschrieben in den DIN-Normen, VDI - Richtlinien usw.. Das heißt, dass die Richtlinien Gesetzes- charakter bekommen, an denen kein Betreiber vorbeikommt.
Die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe und obliegt den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Diese kontrollieren ihre Mitgliedsbetriebe durch technische Aufsichtsbeamte.Verstärkte Kontrollen durch Behörden und z.B. TÜV sind in der Presse angekündigt worden und werden bereits durchgeführt. Auch der öffentliche Dienst ist an die Arbeitsstättenverordnung gebunden, da die ArbStättV ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG ) ist und in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst gültig ist.
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In den aufgeführten Vorschriften, Regeln und Richtlinien werden unter anderem die Voraussetzungen und Verfahrensweisen für die Wartung, Inspektion, Hygieneuntersuchung, Probenahme und Reinigung für RLT – Anlagen beschrieben.
Quelle: www.iogis.de




