Schimmelpilze und Bakterien in Klimaanlagen
Spätestens seit 1976 weiss man um die gesundheitsschädigende Wirkung schlecht gewarteter Klimaanlagen. Zu diesem Zeitpunkt trat in einem Hotel in Philadelphia eine massive Belastung auf, der mehr als 30 von ca. 600 Teilnehmern einer Konferenz erlagen. Die Ursachen waren in den Lüftungskanälen sich ansiedelnde Legionellen.
Besonders der Ausbruch von Legionellosen in der spanischen Stadt Murcia hat Schlagzeilen im Juli 2001 gemacht. Bei über 300 Patienten wurde die Krankheit eindeutig diagnostiziert, die Zahl der Verdachtsfälle stieg auf über 700. Bis Mitte Juli 2001 gab es einen Todesfall, bei einem weiteren Opfer einer Lungenentzündung war der Zusammenhang mit der Legionärskrankheit zu dem Zeitpunkt noch nicht offiziell bestätigt worden. Der Zustand von 12 Patienten auf der Intensivstation war kritisch, teilte das Gesundheitsministerium Spaniens mit. Bei Untersuchungen in Murcia wurden in 14 Klimaanlagen das Bakterium Legionella gefunden. Unter den betroffenen Gebäuden befand sich ein großes Kaufhaus sowie mehrere Verwaltungs- und Regierungseinrichtungen.
Auch Schimmelpilze können in RLT- Anlagen (raumlufttechnische Anlagen) starke Belastungen hervorrufen. Nur bei gut gewarteten und regelmässig auf ihre hygienischen Bedingungen hin überprüften Anlagen sind solche Gesundheitsgefahren auszuschliessen. Um solche Belastungen möglichst auszuschließen, wurde die Untersuchung von Klima- und Lüftungsanlagen per Norm quasi vorgeschrieben.
Mit Erscheinen der Norm VDI 6022 ist die Hygieneinspektion von Klima- und Lüftungsanlagen somit Pflicht geworden. Anlagen mit Luftbefeuchtern müssen dabei in 2-jährigem Turnus überprüft werden. Lüftungsanlagen ohne Luftbefeuchter sind alle 3 Jahre zur Überprüfung nach den Vorschriften der VDI 6022 fällig.
Das Ingenieurbüro biomess besitzt die notwendigen Kenntnisse zur Überprüfung nach VDI 6022 und das Personal hat die entsprechenden vorgeschriebenen Prüfungen zur Abnahme von Hygieneinspektionen absolviert.
Siehe hierzu unsere Seite zur Norm VDI 6022




