Recht : Giftstoffe als Kündigungsgrund
Giftstoffe nach Schädlingsbekämpfung sind ein Kündigungsgrund
Ein Mieter kann seine Wohnung fristlos kündigen, wenn sie nach einer Schäglingsbekämpfung mit Giftstoffen verseucht ist.
Eine Mieterin hatte in ihrer Wohnung sogenannte Kugelkäfer entdeckt. Sie forderte den Vermieter auf, das Ungeziefer zu beseitigen. Der Vermieter beauftragte einen Kammerjäger, welcher die Käfer mit zwei Insektiziden bekämpfte. Die benutzten Insektizide durften laut Herstellerangaben aber gar nicht in Wohn- und Schlafräumen eingesetzt werden, weil sie äußerst giftig waren und zu Schädigungen des Nervensystems führen könnten. Die Mieterin hielt es nur noch wenige Tage in den Räumen aus, weil es stark nach Chemikalien roch und sie Haarausfall und starke Kopfschmerzen bekam. Sie kündigte den Mietvertrag fristlos und zog aus.
Das Amtsgericht Trier entschied zugunsten der Mieterin. Der Aufenthalt in der insektizidbelasteten Wohnung sei gesundheitsgefährdend und ihr nicht zumutbar gewesen. Die Tatsache, dass der Kammerjäger und nicht der Vermieter daran Schuld sei, spiele für das Kündigungsrecht der Mieterin keine Rolle
Quelle: http://www.wdr.de/tv/recht
AG Trier
2001-08-14
6 C 549/00
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2002-01-27
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Anwalt- Suchservice
Bitte beachten Sie, dass wir Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen sind. Telefonische Auskünfte zu Rechtsfragen können und wollen wir auch nicht beantworten. Da sind andere Leute kompetenter.




