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Messung nach Garagenverordnung
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Die Lösemittel-Richtlinie kommt

Die EU-Richtlinie über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeifen und in bestimmfen Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen wurde nach langjähriger Diskussion im März 1999 verabschiedet. Sie muss bis zum Jahr 2001 in deutsches Recht umgesetzt werden. Aufgrund der relativ hohen Emissionen hat Deutschland eine Reduktion der VOC (=FOV)-Emissionen von mehr als 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Dies solI durch drei Arten von Maßnahmen möglich werden: VOC-mindernde Maßnahmen im Verkehr, VOC-Begrenzung bei lösemittelhaltigen Produkten und Emissionsminderung bei industriellen Anlagen. Auch Offset-Druckereien sind von der EU-Richtlinie betroffen – allerdings nur, wenn es sich um emissionsträchtige Rollendruck-Anlagen handelt, die nach dem Heat-Set- Prinzip arbeiten. Die rund 13.000 Kleinbetriebe mit ihren Bogenoffset-Anlagen sind davon kaum betroffen, da sie meist dicht an den Grenzwert von 15 Tonnen Lösemittelverbrauch pro Jahr herankommen. Allerdings ist das UBA der Meinung, dass auch diese Betriebe ihren Teil zur Emissionsminderung beitragen sollten – zumindest auf freiwilliger Basis.