Messungen nach §15 Garagenverordnung (§15 GarVO)
Bei Messungen nach §15 GarVO erfolgt durch uns die nstallation eines Messystems mit Datenlogger Ahlborn almemo 2290-4 oder -8 und CO-Sonde FYA600CO auf elektrochemischer Basis sowie eines Temperatur- und Feuchtefühler FHA646x.
Die Messdauer beträgt einen Monat. Die CO- Messwerte werden in 5-Minutenabständen über 24 Std./Tag vom Datenlogger protokolliert. Über die 6 Messungen je 30 Minuten wird bei Auswertung der Daten der laufende Halbstundenmittelwert errechnet. Da die Messung quasi-kontinuierlich verläuft, werden auch die Pegelspitzen und Halbstundenmittelwerte in den Verkehrsspitzen erfasst. Bei Messbeginn wird eine Überprüfung des freien Lüftungsquerschnitts der Garage vorgenommen. Während der Messdauer erfolgt eine 1-2 malige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Messgerätes durch unseren Messtechniker. Nach Messende erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Auswertung der Daten, Berichterstellung und das Ausstellen der Bescheinigung nach §68 Abs.2 BauO NRW / §15 GarVO.
Der Durchführungszeitraum wird nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Wir benötigen einen Vorlauf von ca. 3-4 Wochen.
Bitte beachten Sie: Wir benötigen an der Messstelle einen Anschluß 230V~ (Netzanschluss). Eine kontinuierliche Spannungsversorgung muss sichergestellt sein. Die Installation des Messgerätes erfolgt in einem verschließbaren Behälter. Zur Befestigung des Messsystems und des Sensors müssen an der Messstelle Dübelbohrungen 6 bzw. 8mm angebracht werden, die nach Messende nicht wieder von uns verschlossen werden bzw. nur nach Absprache und gegen Mehrkosten. Bei Vandalismus bzw. Diebstahl haftet der Auftraggeber für den Wert des Messsystems bzw. für die Instandsetzungs- und deren Nebenkosten. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.




