Home • Kontakt • Impressum • Sitemap 

Über unsLeistungenInhalteOnlineshop

NEWS

Schnelle Faseranalysen
biomess analysiert Asbest und KMF mit eigenem REM (Raster- Elektronenmikroskop). Die Analytik ist auch über Nacht und an Wochenenden verfübar. Mehr... 

Der OnlineShop: Tests auf Schadstoffe selbst durchführen.

Hygieneinspektion n. VDI 6022 Kompetent, preisgünstig und schnell. Mehr...

Geruch im Haus?
Wir ermitteln die Ursachen! Mehr...

Urinrückstände nachweisen
Schäden durch Hunde- und Katzenurin sind oft bedeutend. Mehr...

Eigenes Labor eröffnet
Seit 2007 betreibt biomess ein eigenes S2- Labor für Schimmeluntersuchungen. Mehr...

Sanosil: Schimmelsanierung ohne Chlor und ohne Gift. Mehr...

Altlastenkataster: Beim Immobilienkauf schützt ein Altlastenkataster vor späteren Überraschungen. Mehr..

Sanierungskonzepte für Asbest, PCB, PCP, PAK, KMF, Schimmel, Quecksilber und Perchlorat

Messung nach Garagenverordnung
CO- Langzeitmessungen nach §15 GarVO. Mehr...

Recht : MVOC genügt

Der Nachweis von MVOC genügt als Beweis für Schimmel

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding genügt der Nachweis von MVOC in der Raumluft, um von einem Schimmelbefall auszugehen. Ein Sachverständiger hatte in einer Mietwohnung diese Substanzen nachgewiesen und schloss darauf auf eine gesundheitliche Gefährdung. Das Amtsgericht hielt das Analyseergebnis für einen ausreichenden Nachweis der Gesundheitsgefährdung und sprach dem Mieter das Recht auf fristlose Kündigung des Mietvertrags zu. Es wies die Klage des Vermieters ab. Das Urteil wurde vom Berliner Landgericht bestätigt.

Amtsgericht Berlin-Wedding 67 S 87/97

Quelle: Lübecker Nachrichten v. 7.1.99

Anmerkung: Wir halten das Urteil so nicht für haltbar. Andere Gerichte können durchaus anders urteilen. Die Erkenntnislage, wie spezifische die MVOC- Verbindungen für Schimmel sind, ist nach unserem Erachten noch nicht gut genug. Deshalb empfiehlt biomess einen Nachweis von Schimmelsporen in der Raumluft, um die mögliche Aufnahme von Schimmelsporen durch Einatmen zu belegen.

 

 


Bitte beachten Sie, dass wir Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen sind. Telefonische Auskünfte zu Rechtsfragen können und wollen wir auch nicht beantworten. Da sind andere Leute kompetenter.