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Vorgehensweise bei belasteten Parkettklebern

1. In der Regel wird zunächst der Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren (BaP) – dem wichtigsten PAK - untersucht, nur sofern eine Sichtprüfung ergeben hat, daß es sich um "dunkles" Klebematerial handelt. Letzteres weist auf den Einsatz von Teer und Bitumen hin.

Kinder bis zu sechs Jahren, die in der Regel auf dem Boden spielen, sind vermehrt exponiert sind und deshalb bei der gesundheitlichen Bewertung im Vordergrund zu stellen. Für ein Kind ist von einer täglichen Aufnahme von Hausstaub von etwa 100 Milligramm (ein Zehntel Gramm) auszugehen. Aus Vorsorgegründen ist anzunehmen, daß das darin enthaltene BaP vollständig in den Organismus gelangt.

Zur Bewertung des durch den BaP-Gehalt im Hausstaub bedingten Krebsrisikos kann hilfsweise der Wert des in Vorbereitung befindlichen untergesetzlichen Regelwerkes (Stand 16.06.1997) zum Bundesbodenschutzgesetz herangezogen werden. Die inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung dieses Regelwerkes bietet ein Eckpunktepapier der Bundesländer. Darin wird für die Ableitung eines gefahrenbezogenen Prüfwertes ein Risiko von 5 x 10-5 für die lebenslange Exposition genannt. Unter Zugrundelegung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichten Beziehungen zwischen Risiko und BaP-Zufuhr ließe sich für dieses Risiko von 5 x 10-5 ein BaP-Gehalt von 10 mg/kg Hausstaub ableiten. Dies würde bedeuten, daß bei lebenslanger Aufnahme von täglich 100 Milligramm Hausstaub mit einem BaP-Gehalt von 10 mg/kg mit maximal (worst case) fünf zusätzlichen Krebsfällen pro 100.000 Personen zu rechnen wäre. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß PAK`s im Hinblick auf die Humankanzerogenität nicht ausreichend gesichert sind.

Sanierungsempfehlungen bei belasteten Parketts

Untersuchungen auf den BaP- Gehalt von Klebern werden von biomess durchgeführt.
Weitere Hilfe erhalten Sie nach Kontaktaufnahme mit uns .

(c) Dr. med. Dipl.-Chem. Herbert Lichtnecker (www.umweltklinik.net)
Medizinisches Institut für Umwelt- und Arbeitsmedizin
Ruhrstraße 57 • D-40699 Erkrath
Telefon: 02104 / 94 63 45 • Telefax: 02104 / 94 63 46
E-Mail: lichtnecker@t-online.de

 


Bild links: Flussdiagramm zur Vorgehensweise bei PAK- Verdacht im Parkettkleber

Das Flussdiagramm kann auch in höherer Auflösung betrachtet werden.
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