Recht : Mietminderung bei Lärm
Recht auf Mietminderung bei Geräuschen
Die Deutschen sind ein engagiertes Volk von Mülltrennern. So werden die meisten aus eigener Erfahrung wissen, welche Geräusche es macht, wenn man Flaschen in einen Altglascontainer versenkt.
So erging es auch einer Mieterin, neben deren Haus ein solcher Behälter aufgestellt war. Regelmäßig wurde sie am Einschlafen gehindert oder wieder geweckt, obwohl die Benutzung des Containers eigentlich nur bis 19.00 Uhr gestattet war.
Wegen des verminderten Wohnwertes kürzte sie die Miete um zehn Prozent.
Das Amtsgericht Rudolstadt gab ihr Recht. Die Geräusche seien objektiv vorhanden und nicht anders zu bewerten als unerträgliche Gerüche oder Schimmel an den Wänden. Die Mietminderung sei solange berechtigt, bis draußen wieder Ruhe einkehrt.
(AG Rudolstadt - 1 C 914/98).
Quelle: http://www.zdf.de/ratgeber/recht/aktuell/41258/index.html
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