Recht : Instandhaltungspflicht
Übertragung der Instandhaltungspflicht an den Mieter
Der Vermieter kann seine Instandhaltungspflicht durch entsprechende Vertragsklauseln z.T. oder ganz auf den Mieter übertragen, wie dies meist bei den sog. Schönheitsreparaturen der Fall ist.
So wird der Mieter verpflichtet alle Reparaturen und Arbeiten zu tragen die nicht mit der Wiederherstellung der Brauchbarkeit in Zusammenhang stehen.
“Das Aufbürden von Bagatellreparaturen bis zu einem angemessenen Höchstbetrag ist auch in Formularverträgen möglich” (BGH NJW 1991,1750)
Im Einzelfall ist es abhängig von der Gestaltung und Auslegung des Vertrages, ob der Mieter auch für die Ausbesserung von Baumängeln herangezogen werden kann und wenn in welchem Umfang.
Bitte beachten Sie, dass wir Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen sind. Telefonische Auskünfte zu Rechtsfragen können und wollen wir auch nicht beantworten. Da sind andere Leute kompetenter.




