Grundsätze für eine nachhaltige Sanierung
Die weithin verbreitete Ansicht, dass Pilzbefallstellen generell durch Abklopfen der Putzsubstanz bis zum Mauerwerk saniert werden müssen, ist nicht aufrecht zu halten bzw. nur in Einzelfällen sinnvoll. Bei vollständigem Entzug der Wachstumsbedingungen ist eine weitere Mycelbildung oder Neubildung von Konidienträgern ausgeschlossen. Sobald geeignete Wachstumsbedingungen nicht mehr vorliegen, wird der Pilz sich in ein inaktives Stadium zurückziehen und sein Wachstum einstellen, bevor er gänzlich austrocknet und abstirbt. Eine Beeinträchtigung der Bausubstanz durch verbleibende Schimmelpilzmycele oder einer Gesundheitsgefährdung ist den Verfassern nicht bekannt. Es hat sich allerdings bewährt, durch das Aufbringen von Tiefengrund auf die Wandfläche, rasch allergene Pilzbestandteile oder Sporen fest zu binden und dadurch der inhalativen Exposition zu entziehen.
Bei Hölzern wird zur Beseitigung des Schimmelpilzbefalls das gründliche Scheuern, Abspülen und Trocknen der Oberflächen angesehen. Mit Schimmelpilzen bewachsene Silikonfugen sind vollständig zu entfernen und mit einem geeignetem dauerelastischem Fugenmaterial wieder aufzufüllenhalten kann.
Bei nutzungsbedingten Mängeln: Bessere Lüftung, Wände nicht zustellen, um kritische Wandteile besser zu belüften. Schimmelpilze hassen Zugluft und Konvektion!
Bei bauseitigen Mängeln: Baumangel beseitigen.




