Schadstoffverdacht
Vermieter muß Schadstoffverdacht nachgehen
Bei begründetem Verdacht auf Schadstoffbelastung in einer Mietwohnung muß der Vermieter Untersuchungen veranlassen und für Abhilfe sorgen.
In dem vorliegenden Fall ging es um eine Schadstoffbelastung wegen Formaldehyd-Emissionen aus einem Teppich. Die Mieterin hatte bereits auf eigene Kosten einen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadstoffquelle eingeschaltet. Das AG Frankfurt verurteilte den Vermieter zur Entfernung des Teppichbodens und Übernahme der Sachverständigenkosten
AG Frankfurt
1999-01-18
33 C 2618/98-27
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-02-12
Bearbeitet von: Volker Kitz
Vermieter ist verpflichtet die Kosten der Beweissicherung tragen
Ein Mieter ist berechtigt einen Sachverständigen zum Zwecke der Beweissicherung einzuschalten, wenn der Vermieter das Vorliegen der Mietmängel bestreitet. Die Kosten hierfür müssen durch den Vermieter erstattet werden.
AG Hannover
1998-06-24
516 C 2776/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2000-01-10
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: WM 1999, 363
Quelle: http://www.wdr.de/tv/recht
Bitte beachten Sie, dass wir Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen sind. Telefonische Auskünfte zu Rechtsfragen können und wollen wir auch nicht beantworten. Da sind andere Leute kompetenter.




