Styrol - Innenraumrichtwerte
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Name |
RW II 3) |
RW I 4) |
Empfehlung |
Literatur |
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CO |
15 |
1,5 |
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11/97, S. 425-428 |
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CO2 |
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0,1 Vol% |
3/93, S. 117-118 |
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Dichlormethan |
2,15 |
0,2 |
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8/97, S. 278-284 |
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Formaldehyd |
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0,125 |
3/93, S. 117-118 |
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Lindan |
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1x10-3 |
ebenda |
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NO2 |
0,06 |
5) |
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1/98, S. 9-12 |
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PCB |
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<0,3x10-3 |
3/93, S. 117-118 |
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3x10-3 |
||||
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PCP |
1x10-3 |
0,1x10-3 |
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7/97, S. 234-236 |
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Quecksilber |
0,35x10-3 |
0,035x10-3 |
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42/99, S. 168-173 |
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Styrol |
0,3 |
0,03 |
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Bundesgesundheitsblatt 41/98, S. 392-398 |
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Tetrachlorethen |
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0,1 |
3/93, S. 117-118 |
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Toluol |
3 |
0,3 |
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11/96, S. 416-421 |
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TVOC 6) |
1-3 |
0,2-0,3 |
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42/99, S. 270-278 |
Erläuterungen:
3 Richtwert II (RW II): Der Richtwert II ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese geeignet ist, insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert II als Kuzzeitwert (RW II K) oder als Langzeitwert (RW II L) definiert sein. Der Handlungsbedarf ist als unverzüglicher Prüfbedarf zu verstehen, z.B. im Hinblick auf Sanierungsentscheidungen zur Verringerung der Exposition. Eine Schließung der Räume kann daher notwendig sein. Die Überschreitung des RW II sollte umgehend mit einer Kontrollmessung unter üblichen Nutzungsbedingungen und - soweit möglich und sinnvoll - einer Bestimmung der internen Belastung der Raumnutzer verbunden werden.
4 Richtwert I (RW I): Der Richtwert I ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen dem RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch Einführen eines zusätzlichen Faktors 10 abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Bei geruchsintensiven Stoffen muß der RW I abweichend von dieser schematischen Ableitung auf der Grundlage der Geruchswahrnehmung (Detektionsschwelle) festgelegt werden, wenn sich dadurch ein kleinerer Zahlenwert für den RW I ergbt. Der RW I kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ausgeschöpft“, sondern nach Möglichkeit unterschritten werden.
5 Wegen möglicher höherer Außluftkonzentration nicht festgelegt.
6 Total volatile organic compounds, angegeben als Toluoläquivalent
n.a. bedeutet Wert wurde nicht abgeleitet.
Quelle(n) : u.a. http://www.bbges.de/
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Innenraumluftrelevante Stoffe mit reversiblem Wirkungspotential |
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irritative Wirkung: Alkane: Xylole, Toluol Ether, Ester, Ketone Terpene, NOx |
geruchliche Wirkung: Styrol, |
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Innenraumrelevante Stoffe mit irreversiblem Wirkungspotential |
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sensibilisierend |
karzinogen |
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fruchtschädigend |
karzinogen (verdächtig) |




