Recht : SV-Kosten
Schadstoffkampf ist Sache der Mieter
Stellt ein Sachverständiger fest, dass eine Wohnung mit Schadstoffen belastet ist (im vorliegenden Fall Formaldehyd - Emissionen aus dem Teppich), muss der Vermieter die Kosten sowohl für den Sachverständigen als auch für die Beseitigung der Schadstoffquelle tragen (Amtsgericht Frankfurt am Main, 33 C 2618/98)
Quelle: Rheinische Post vom 16.8.2001
Bitte beachten Sie, dass wir Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen sind. Telefonische Auskünfte zu Rechtsfragen können und wollen wir auch nicht beantworten. Da sind andere Leute kompetenter.




