Blei in Trinkwasser
Blei in Trinkwasser und Wasserleitungen
Trinkwasser ist eines der wichtigsten Lebensmittel und spielt für die menschliche Gesundheit eine besonders wichtige Rolle. Daher darf es weder Krankheitserreger noch chemische Schadstoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen beinhalten. Die Anforderungen an das Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt worden.
Die Beschaffenheit des Trinkwassers kann unter ungünstigen Voraussetzungen durch die Hausinstallation nachteilig beeinflusst werden.
So können in Altbauten Trinkwasserrohre aus Blei verarbeitet worden sein. Dies gilt für Gebäude bis etwa 1970. Abhängig von der Trinkwasserbeschaffenheit, der Beschaffenheit der Rohre und der Verweilzeit des Wasser in den Rohren, wird Blei aus den Wandungen der Rohrleitungen gelöst und in das Trinkwasser abgegeben.
Blei ist gesundheitsschädlich. Bei regelmäßiger Aufnahme, z. B. über das Trinkwasser, kann es zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Bluthochdruck oder Appetitlosigkeit führen. Auch Beeinträchtigungen des blutbildenden Systems sind möglich.
Insbesondere bei Kindern sind Verzögerungen der Lernfähigkeit beobachtet worden.
Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser ist in der neuen Trinkwasserverordnung in zwei Stufen verschärft worden:
- bis 30.11.2003 0,040 mg/I .
- 01.12.2003 bis 30.11.2013 0,025 mg/I
- ab 01.12.2013 0,010 mg/I
Der Gesetzgeber hat also einen langen Zeitraum als Übergangsfrist vorgesehen. Nach dem o.g. Datum müssen die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten werden.
Der Hauseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass von der Hausinstallation keine Gesundheitsgefahren durch erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser ausgehen. Es wird empfohlen, schrittweise wie folgt vorzugehen:
Prüfen, ob Bleileitungen vorhanden sind. Bleileitungen sind grau bis grau-schwarz und an den Lötstellen wulstig. Schlägt man mit einem harten Gegenstand dagegen, klingen die Leitungen dumpf.
Sind Bleileitungen vorhanden oder falls Zweifel hierüber bestehen, ist eine Untersuchung des Trinkwasser durch ein anerkanntes Institut erforderlich. Da Stagnationswasser höhere Bleikonzentrationen aufweisen kann als Wasser, was einige Minuten abgelaufen ist, ist eine spezielle Probenahme erforderlich. Hierüber werden demnächst genaue Vorschriften herausgegeben.
Wird bei der Trinkwasseruntersuchung festgestellt, dass der Grenzwert überschritten wird, sind zur Abwehr von Gesundheitsgefahren folgende Maßnahmen zu treffen:
Als Sofortmaßnahme wird empfohlen, für den menschlichen Genuss und zur Lebensmittelzubereitung Trinkwasser aus Flaschen zu verwenden oder das Trinkwasser vor der Verwendung mindestens 10 Minuten ablaufen zu lassen.
Zur Absenkung der Bleikonzentration können dem Trinkwasser geringe Mengen sogenannter Inhibitoren über eine kleine Dosieranlage zugegeben werden. Hierdurch kann die Bleiabgabe aus dem Rohr reduziert werden.
In Fachkreisen besteht Einigkeit darüber, dass der nach dem 01.12.2013 gültige Grenzwert von 0,010 mg/I nicht eingehalten werden kann, wenn Bleileitungen vorhanden sind. Es ist also bis dahin ein Austausch der Rohre erforderlich!
Quelle: Gesundheitsamt Kreis Neuss Stand:10/02
Weitere Infos zu Blei im Trinkwasser auf unseren Seiten:
Informationen des UBA zu bleihaltigen Trinkwasserleitungen
Allgemeine Info zum Schwermetall Blei
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