• Laboranalytik
    • Mikrobiologisches Labor
    • REM - Labor
    • Labordienstleistungen RLT nach VDI 6022
    • mycometer ®
  • Hygiene
    • Leistungsspektrum Hygiene
    • Hygieneinspektionen nach VDI 6022
    • Trinkwasserhygiene
  • Gutachten
    • Leistungsspektrum Gutachten
    • Altlastenkataster
    • Planung von Schadstoffsanierungen
    • Messung der Radonkonzentration
  • Messgeräte
    • Probenahmepumpen für PCB, Asbest und andere Schadstoffe
  • Weitere Leistungen
    • Hohlraum-Endoskopie
    • Thermografie
    • Behaglichkeitsmessung
  • Inhalte
    • Schimmelpilze
    • Klimaanlagen
    • Innenraumschadstoffe
    • Chemische Stoffe
    • Allergene
    • Bakterien
  • Onlineshop
  • Über uns
    • Vorstellung
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
  • Suche
  • Laboranalytik
    • Mikrobiologisches Labor
    • REM - Labor
    • Labordienstleistungen RLT nach VDI 6022
    • mycometer ®
  • Hygiene
    • Leistungsspektrum Hygiene
    • Hygieneinspektionen nach VDI 6022
    • Trinkwasserhygiene
  • Gutachten
    • Leistungsspektrum Gutachten
    • Altlastenkataster
    • Planung von Schadstoffsanierungen
    • Messung der Radonkonzentration
  • Messgeräte
    • Probenahmepumpen für PCB, Asbest und andere Schadstoffe
  • Weitere Leistungen
    • Hohlraum-Endoskopie
    • Thermografie
    • Behaglichkeitsmessung
  • Inhalte
    • Schimmelpilze
    • Klimaanlagen
    • Innenraumschadstoffe
    • Chemische Stoffe
    • Allergene
    • Bakterien
  • Onlineshop
  • Über uns
    • Vorstellung
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Impressum
  • Suche

Vorgehensweise bei belasteten Parkettklebern

1. In der Regel wird zunächst der Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren (BaP) - dem wichtigsten PAK - untersucht, nur sofern eine Sichtprüfung ergeben hat, daß es sich um "dunkles" Klebematerial handelt. Letzteres weist auf den Einsatz von Teer und Bitumen hin.

2. Weist der Parkettkleber einen BaP-Gehalt von weniger als 10 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) auf, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

3. Liegt der BaP-Gehalt des Parkettklebers über 10 mg/kg, ist ein abgestuftes Vorgehen zu empfehlen:

    • Bei einem BaP-Gehalt von 10 bis 3000 mg/kg im Parkettkleber wird der Hausstaub untersucht:
    • Werden im Hausstaub mehr als 10 mg BaP pro Kilogramm festgestellt, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung und zum Schutz der Gesundheit der Bewohner ergriffen werden.
    • Bei einem BaP-Gehalt von weniger als 10 mg/kg im Hausstaub ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden, ob überhaupt Maßnahmen zu ergreifen sind (Randbedingungen).
    • Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt von mehr als 10 mg/kg im Hausstaub sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
    • Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt unter 10 mg/kg im Hausstaub wird zusätzlich die BaP-Konzentration der Innenraumluft und - parallel dazu - der Außenluft gemessen. Neue Messungen haben ergeben, daß entgegen bisheriger Annahmen bei einem hohen BaP-Gehalt des Klebers erhöhte BaP-Konzentrationen in der Raumluft auftreten können. Die Außenluft muß untersucht werden, weil das dort vorhandene BaP auch durch Luftaustausch in den Innenraum gelangt. Ist die Raumluftkonzentration an BaP mehr als doppelt so hoch wie die Außenluftkonzentration, mindestens aber um 3 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³, = Millardstel Gramm pro Kubikmeter) höher, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.

     

4. Der Zustand des Parketts ist zu berücksichtigen.

5. Die Entscheidung über Art und Umfang der mittelfristig zu treffenden Maßnahmen kann auch durch die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf PAK-Abbauprodukte (Human-Biomonitoring) erleichtert werden, obwohl die Interpretation solcher Ergebnisse im Einzelfall sehr schwierig ist. Ein Biomonitoring ist nur dann als ergänzende Maßnahme sinnvoll, wenn die erhöhte Exposition belegt ist. Nur wenige Labors sind in der Lage ein qualitätsgesichertes Biomonitoring auf PAK`s durchzuführen.

Kinder bis zu sechs Jahren, die in der Regel auf dem Boden spielen, sind vermehrt exponiert sind und deshalb bei der gesundheitlichen Bewertung im Vordergrund zu stellen. Für ein Kind ist von einer täglichen Aufnahme von Hausstaub von etwa 100 Milligramm (ein Zehntel Gramm) auszugehen. Aus Vorsorgegründen ist anzunehmen, daß das darin enthaltene BaP vollständig in den Organismus gelangt.

Zur Bewertung des durch den BaP-Gehalt im Hausstaub bedingten Krebsrisikos kann hilfsweise der Wert des in Vorbereitung befindlichen untergesetzlichen Regelwerkes (Stand 16.06.1997) zum Bundesbodenschutzgesetz herangezogen werden. Die inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung dieses Regelwerkes bietet ein Eckpunktepapier der Bundesländer. Darin wird für die Ableitung eines gefahrenbezogenen Prüfwertes ein Risiko von 5 x 10-5 für die lebenslange Exposition genannt. Unter Zugrundelegung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichten Beziehungen zwischen Risiko und BaP-Zufuhr ließe sich für dieses Risiko von 5 x 10-5 ein BaP-Gehalt von 10 mg/kg Hausstaub ableiten. Dies würde bedeuten, daß bei lebenslanger Aufnahme von täglich 100 Milligramm Hausstaub mit einem BaP-Gehalt von 10 mg/kg mit maximal (worst case) fünf zusätzlichen Krebsfällen pro 100.000 Personen zu rechnen wäre. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß PAKs im Hinblick auf die Humankanzerogenität nicht ausreichend gesichert sind.

Sanierungsempfehlungen bei belasteten Parketts.

Untersuchungen auf den BaP- Gehalt von Klebern werden von biomess durchgeführt.
Weitere Hilfe erhalten Sie nach Kontaktaufnahme mit uns.

(c) Dr. med. Dipl.-Chem. Herbert Lichtnecker (www.umweltklinik.net)
Medizinisches Institut für Umwelt- und Arbeitsmedizin
Ruhrstraße 57 - D-40699 Erkrath
Telefon: 02104 / 94 63 45 - Telefax: 02104 / 94 63 46
E-Mail: lichtnecker@t-online.de


 

Bild links: Flussdiagramm zur Vorgehensweise bei PAK- Verdacht im Parkettkleber

Das Flussdiagramm kann auch in höherer Auflösung betrachtet werden.
Höhere Auflösung anzeigen

 

Weitere Infos

  • Organische Stoffe
    • Benzol
    • Dioxine
      • Dioxine - Informationen
    • Formaldehyd
      • Formaldehyd Datenblatt
    • TBT
    • Phthalsäure
    • PAK / Parkett
      • Vorkommen
      • Vorkommen (Details)
      • Vorgehensweise Sanierung
      • Sanierung PAK
      • PAK - Metaboliten
    • PCB
    • PVC
    • Styrol
      • Styrol Stoffdaten
      • Styrol Toxizität
      • Polystyrol
      • Innenraumrichtwerte
      • Styrol im Büro
      • Styrol - Links
      • Styrolexposition
  • Anorganische Stoffe
    • Asbest+Fasern
      • Fasern - was ist das?
      • Asbest
      • Asbest (Risiko)
      • Asbestsanierung
      • Asbest in Nachtspeicheröfen
      • Biobeständigkeit
      • Asbest und Krebs
      • Krankheiten durch Asbest
      • Berufskrankheit Nr.1
    • Blei
      • Blei in Trinkwasser
      • Trinkwasserleitungen
    • Kohlenoxide
      • Kohlendioxid
      • Kohlenmonoxid
      • CO Auswirkungen
      • Messungen §15GarVO
    • Ozon
    • Perchlorat
      • Perchlorsäure
      • Perchlorate
      • Laboraltlast Perchlorat
      • Analyse Perchlorat
      • Sanierung Perchlorate
      • Literatur zu Perchloraten
    • Quecksilber
      • Amalgam
      • Quecksilbersanierung
  • Gerüche
    • Chloranisol
    • Gerüche aus Baustoffen
    • Muffgeruch
    • Urinrückstände in Wohnräumen
  • Biozide
    • Chlornaphthaline
    • DDT
    • PCP / Lindan
      • Datenblatt PCP
      • Datenblatt Lindan
      • PCP
      • Lindan
    • PCSD / PCAD
    • Pestizide
    • Pyrethroid
    • Infodienst
    • Biozidgesetz
    • Gefahr durch Fungizide
  • Lösemittel / FOV
    • FOV allg.
    • Richtlinie
    • Glykole
    • Beurteilung FOV
    • Beurteilung FOV (II)
    • Terpene
    • Siloxane
    • Phthalate
    • Styrol
    • VOC-Geruch
    • VOC-Schwangerschaftsrisiken
    • Lösemittel in Margarine
    • Konservierungsstoffe in Farben
    • Flammschutzmittel
  • Methylbromid
  • Magic Dust
  • Feinstaub
  • Endokrine Stoffe
  • Schadstoffabsorber

Kontakt

biomess Ingenieurbüro GmbH
Schelsenweg 24a
41238 Mönchengladbach

Telefon: +49 (2166) 123 928 - 0
Telefax: +49 (2166) 123 928 - 15
E-Mail: info@biomess.de
Internet: www.biomess.de

Impressum

Geschäftsführer: 
Dr. Dominik Obeloer 
Handelsregister: 
AG Mönchengladbach, HRB 16547 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 
DE 264768444